Bankgeheimnis in der Schweiz

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Kein Bankgeheimnis für Ausländer in der Schweiz

Der Schweizer Nationalrat hat Mitte September 2015 grundsätzlich zugestimmt, dass die Schweiz Informationen über ausländische Bankkunden automatisch an andere Staaten liefert. Der Ständerat wird daran nichts mehr ändern.

Vor wenigen Jahren hätte sich etwas derartiges kaum jemand vorgestellt. Wir kennen nur einen einzigen einsamen Rufer in der Wüste, der vor dieser Entwicklung seit vielen Jahren gewarnt hatte:

Uns selbst, die Internetkanzlei.

Konkret am 27. Februar 2008 wurden wir deshalb von der Schweizer Zeitung “Der Bund” angegriffen:

„Den in diesen Tagen stark geplagten Steuerflüchtlingen liefert eine Gruppe deutscher Spezialisten, die sich einst «Steuervermeidungs-Spezialanwälte» nannten, im Internet moralische Unterstützung (www.internetkanzlei.to). … Die Internet-Anwälte sprechen steuerscheuen Deutschen Mut zu. Die Gruppe postuliert das «Recht auf Steueroptimierung». Um dem «Allmachtsdünkel des jeden moralischem Anspruchs ermangelnden Staatswesens zu entkommen», so heisst es da, bleibe Freiheitsliebenden gar nichts mehr anderes übrig, als Finanzreserven ins sichere und weit entfernte Ausland zu schaffen. Nicht nach Liechtenstein und nicht in die Schweiz, wie die Anwälte empfehlen:
«Es gibt in ganz Europa kein Bankgeheimnis mehr.»
Liechtenstein habe wegen diverser Datenlecks und wegen der Anfälligkeit auf Druck der EU «ausgespielt».
Auch der Schweiz trauen die Anwälte schon lange nicht mehr. Ähnliches wie in Liechtenstein könne sich auch hier wiederholen…“

Pressemeldungen über uns

Nun, wer hat Recht behalten?

Die Schweiz könne sich dem internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht entziehen,

erklärten Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) und Ada Marra (SP/VD) in der Debatte und stellten mit Genugtuung fest,

das Bankgeheimnis sei nun tot.

Jedenfalls in der Schweiz.

Die schweizerische SVP stand mit ihrer Position auf verlorenem Posten.

Der AIA widerspreche dem Staatsverständnis der SVP,

sagte Thomas Matter (SVP/ZH).

Der Staat habe in der Privatsphäre – auch in der finanziellen – nichts zu suchen.

Wer Recht hat, hat aber noch lange nicht die Mehrheit.

  • Bis zur Stunde liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder nur auf deren Ersuchen hin.
  • Künftig werden die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Staaten automatisch fliessen.

Die Banken müssen künftig Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese werden die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiterleiten.

Neben dem automatischen ist aber nun auch noch zu allem Überfluss der

spontane Informationsaustausch

vorgesehen. Die Steuerbehörden der Schweiz werden deshalb von sich aus aktiv werden, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.

Geht es nach dem schweizerischen Bundesrat, wird die Schweiz künftig in gewissen Fällen auch dann Amtshilfe leisten, wenn die ausländischen Anfragen auf gestohlenen Daten beruhen. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat Anfang September 2015 in die sog. „Vernehmlassung“ geschickt. Die eidgenössische Regierung befürchtet, dass die Schweiz nur unter dieser Voraussetzung nicht bei der laufenden Länderüberprüfung des mit der OECD verbundenen Globalen Forums durchfällt. Einzelne Länder, vor allem Indien, hatten die Schweiz dafür kritisiert, dass sie im Fall der gestohlenen Daten der Bank HSBC keine Amtshilfe leistet. Das ändert sich nun.

Aus der Justiz kam noch Widerstand:

Das schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte der Beschwerde eines französischen Kunden stattgegeben, der sich gegen den positiven Auslieferungsbescheid seiner Daten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) gewehrt hatte. Sein Name fand sich auf einer anonymen Namenliste, die von Frankreich an die EStV verschickt worden war.
Das BVGer bemängelte, dass die französische Behörde nicht bescheinigen konnte, dass sie diese Namenliste legal auch nach schweizerischem Recht erlangt hat. Die Richter kamen danach zu der Auffassung, dass die Namenliste aus einem anonymen Schreiben stammte, das ein Bankangestellter bei der UBS gestohlen und im Jahr 2010 den französischen Steuerbehörden zugestellt hatte. Dieses Vorgehen des Angestellten sei nach schweizerischem Recht strafbar, die EStV hätte dem Amtshilfegesuch nicht entsprechen dürfen, so das Gericht.
Das Schweizer Bundesgericht hob aber am 24 September 2015 diesen Beschluss wieder auf und stellte fest:

Die Schweiz dürfe im vorliegenden Fall Amtshilfe leisten. Gemäss Artikel 28 des Doppelbesteuerungsabkommens sollen die Staaten Informationen austauschen, die „voraussichtlich erheblich“ seien. Das treffe in diesem Fall zu. Das Bankgeheimnis stehe der Amtshilfe ohnehin nicht entgegen, selbst wenn es keine Hinweis auf eine Straftat gebe. Auch müssten Namen von Drittpersonen auf den Kontoauszügen nicht unkenntlich gemacht werden.

Damit wissen wir nun genau Bescheid. Rechtlich ist die Frage damit ausgelutscht. Der der Schweizer Bank bekannte ausländische Kunde steht hinsichtlich seiner Daten zum Abschuss zur Verfügung, der Abschuss erfolgt demnächst automatisiert.

Informationsaustausch-Abkommen hat die Schweiz natürlich bereits abgeschlossen – und vorab mit der EU.

Viele Auslandskunden haben die schweizerischen Banken schon weggeekelt, sehr viele sogar. Einer beträchtlichen Anzahl haben wir assistieren dürfen, das Geld unauffällig aus dem schweizerischen Bankensystem herauszubekommen mit Strategien, die gleichzeitig Verjährungsfristen ohne Unterbrechungen zugunsten unserer Kunden greifen lassen.

Eine nicht unerhebliche Anzahl von ausländischen Bankkunden ist aber noch immer mit ihren Konten präsent und sieht tatenlos ihrem “Abschuss” entgegen.

Das muss nicht sein.

Der Notausgang bei uns ist noch geöffnet.

NACHTRAG:

Wir stehen der Schweiz nicht ablehnend gegenüber. Das „Instrument Schweiz“ muss man nur richtig zu handhaben wissen. Die darüberhinaus durchaus rechtsstaatliche Schweiz bietet viele Vorteile, die wir für unsere Kunden nutzen.

Selbst Banking in der Schweiz ist weiter diskret möglich.

Aber darüber schreiben wir nichts in unserer Webseite, das ist Vertrauenssache.