Kontenabfragen hätten sich "bewährt"
Laut Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wurde durch die verschärfte Kontenabfrage zur Eindämmung von Steuerhinterziehung eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt. In Einzelfällen wurde hohe Summen durch Vollstreckung eingenommen.
Die geltende verschärfte Kontenabfrage zur Eindämmung von Steuerhinterziehung hat sich nach Darstellung von Steinbrück „hervorragend bewährt“. Zwar gebe es keine Zahlen, in wie vielen Fällen Steuerhinterziehung und Leistungsmißbrauch aufgedeckt worden seien. „Fest steht jedoch, daß auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt werden konnte“, erklärte Steinbrück. In Einzelfällen seien mehrere 100.000 Euro durch Vollstreckung eingenommen worden.
Zur Förderung von Steuerehrlichkeit ist es Finanzämtern und anderen Behörden seit April 2005 erlaubt, Konten von Bürgern zu ermitteln. Bis Ende März 2006 wurden laut Finanzministerium 15.464 steuerliche Kontenabrufe bearbeitet, zwischenzeitlich ist diese Zahl deutlich gestiegen.
Daneben gibt es Anfragen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit möglicher Terrorfinanzierung und Geldwäsche. Was konkret vor dem Hintergrund der neuen deutschen Gesetze unter "Geldwäsche" verstanden wird, wurde nicht präzisiert.
Seit April 2005 haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.
Bankgeheimnis nicht nur innerhalb von Deutschland gemeuchelt
Deutsche Steuerfahndung auch in Österreich
Seit dem 2. Februar 2006 dürfen aufgrund einer EU-Regelung deutsche Steuerfahnder in Österreich abfragen, welche Konten und Depots ein "Verdächtiger" in der Alpenrepublik hat. Das dazu notwendige Strafverfahren ist schnell eingeleitet. Das für die Auslandsabfrage nötige Strafverfahren können Finanzbeamte dank des Abrufs im Inland, der alle deutschen Konten und Depots ausspuckt, seit dem Frühjahr 2005 schneller einleiten. Die Schwelle für die Inlandsabfrage ist niedrig, laut Bundesfinanzhof reicht die "ungeklärte Herkunft von Eigenmitteln" oder das "(jahrelange) Halten von Depots" ohne Deklaration. Seit dem 2. Februar dieses Jahres dürfen aufgrund einer EU-Regelung deutsche Steuerfahnder in Österreich abfragen, welche Konten und Depots ein "Verdächtiger" in der Alpenrepublik hat. Stoßen Fahnder auf heimliche Bankverbindungen, kommt die Maschinerie ins Rollen.
Aufgrund des jetzt in Kraft getretenen Rechtshilfeabkommens gilt diese Regelung auch in den anderen EU-Staaten, nur Luxemburg sperrt sich noch etwas.
Der Chef der Steuerfahndung in Essen frohlockt bereits: "Davon erhoffen wir uns einiges." Es wird geschätzt, daß 90 Milliarden Euro Schwarzgeld aus Deutschland in Österreich gelagert werden. Laut Dieter Ondracek, Leiter der deutschen Steuergewerkschaft, befinden sich 350 Milliarden Euro von unversteuertem deutschen Geld irgendwo im Ausland, wohl die Hälfte in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sowie diese € 90 Milliarden in Österreich.
Auch Spanien gerät immer mehr ins Kreuzfeuer der Fahnder. Die spanischen Behörden helfen kameradschaftlich. Hier geht es primär um Ferienhäuser, die mit Schwarzgeld erworben worden sind, und die in der Vergangenheit nicht zentral erfaßt worden waren. Harald von Frantzki, Experte für Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Rheinland, hat besonders dieses spanische Zielgebiet im Visier.
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ist seit 1. April in Kraft. Es ermöglicht dem Fiskus den Zugriff auf 500 Millionen Konten und Depots. Stammdaten wie Kontonummer und Name des Kontoinhabers dürfen abgefragt werden.
Fast alle EU-Länder führten am 1. Juli 2005 Kontrollmitteilungen für grenzüberschreitende Zinszahlungen in andere EU-Staaten ein.
Dagegen erheben Belgien, Luxemburg und Österreich eine Quellensteuer, um ihr Bankgeheimnis formal zu wahren. Der Steuersatz betrug 15 Prozent seit Juli 2005. Er stieg auf 20 Prozent im Juli 2008 und steigt auf 35 Prozent ab Juli 2011.
Rechtlich gesehen sind diese "Pauschbeträge" nur eine Anzahlung auf die Steuer. Der Bankkunde muß zu Hause doch alles angeben und versteuern lassen; ansonsten liegt rechtlich Steuerhinterziehung vor. Dann doch gleich nach Lateinamerika, wo die Fahnder nicht rumschnüffeln können.
Die Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte gehen weiter, zwischenzeitlich kam die
"Lebenslänglich" für jeden Deutschen. Jeder deutsche Staatsbürger erhält stets seine höchstpersönliche Steueridentifikationsnummer – von der Krippe bis in den Sarg. Mittels dieser Steueridentifikationsnummer können die Finanzämter ihre Daten mit denen der Meldeämter und anderer Stellen mühelos vergleichen. In den USA wird mittels der dortigen "Social Security Number" jede einzelne Kontobewegung erfaßt wie alle Transaktionen mit Kreditkarten.
Hiergegen schützt das Konto außerhalb der Europäischen Union.
Rechtslage allgemein
In Deutschland gibt es kein Bankgeheimnis mehr.
Das Schlimme:
Die meisten Menschen in Deutschland haben sich daran gewöhnt, vom Staat bevormundet zu werden.
Privatsphäre interessiert immer weniger Bürger.
Es setzt sich das Selbstwertgefühl des Hartz IV Empfängers durch. Die Eliten werden geschliffen, unabhängige starke Persönlichkeiten sind unerwünscht.
Auch wenn es am 11. April 2003 nicht zur Verabschiedung des sog. "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" in der eigentlich beabsichtigten Form gekommen war:
Das Bankgeheimnis in Deutschland gehört der Geschichte an, dafür sorgte erst die
- Rechtsprechung,
- dann das sog. "Geldwäschegesetz",
- dafür sorgte die Zinsrichtlinie der EU, auf die sich die Finanzminister der Gemeinschaft am 03. Juni 2003 geeinigt hatten und die die Mitgliedsländer schneller umgesetzt haben, als das sonst bei Richtlinien der Fall ist.
- Das Gesetz zur Steueramnestie setzte 2005 dann noch allem die Krone auf.
Anonyme Tafelgeschäfte und Schaltertransaktionen möglich nur bis Euro 15.000,00 innerhalb der EU, ansonsten seit 01.Juli 2003 nicht mehr
- Diskrete Geldanlagen in deutscher Währung unmöglich
- Immer Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten am Vermögen
- Bei Doppelbesteuerungsabkommen umfassender Informationsaustausch
- Keine Diskretion bei Rechtshilfegesuchen
- EU-Amtshilfe (Richtlinie und Amtshilfegesetz) wird extensiv angewandt
- Der Tod eines Kontoinhabers wird gemeldet
- Bankgeheimnis nicht gesetzlich geschützt
- Keine Nummern- oder Pseudonymkonten
- Keine anonymen Sparbücher
- Keine Diskretion bei Anstalten, Trusts, Stiftungen oder Treuhandunternehmen
- Notwendigkeit der Bekanntgabe des Gründers von Anstalten, Trusts, Stiftungen oder Treuhandunternehmen
- Treuhandanlagen bzw. -kredite nicht möglich
Und wenn man dann frustriert vom deutschen Bankensystem mit seinem Bargeld ins Ausland will:
Zolldeklarierung bei der Ein- und Ausfuhr ab Euro 10.000,00
…und es kam noch schlimmer:
Ex-Bundesfinanzminister Hans Eichel erweiterte die Befugnisse der Finanzbehörden für die Zeit nach der sog. Steueramnestie, die in der Sache ja bekanntlich ein Reinfall gewesen war.
Die Beamten können bereits beim leisesten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung Auskünfte bei den Banken einholen. "Wir wollen, daß die Amnestie ein einmaliges Ereignis bleibt", hieß es dazu aus dem Ministerium. Zuvor unterlagen Auskunftsersuchen von Finanzbeamten bei Kreditinstituten engen Grenzen. "Unspezifische Sammelauskünfte sind ebenso rechtlich unzulässig wie Anfragen ohne Verdacht, so genannte Ermittlungen ins Blaue hinein", erläuterte seinerzeit noch Steueranwalt Friedhelm Jacob, Partner der Kanzlei Hengeler Müller in Frankfurt. Diese Ermittlungshürden sind beseitigt.
Das Gesetz erlaubt jetzt, daß die Finanzbehörden seit April 2005 über das Bundesamt für Finanzen auf die bei allen Banken geführten Datenpools zugreifen können – wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.
Im Klartext: Der Finanzbeamte kann bereits ohne begründeten Verdacht zur Überprüfung schreiten. Glaubt er den Angaben des Steuerpflichtigen nicht und verspricht eine Nachfrage keine Aufklärung, kann sich der Beamte dann zunächst über die bei allen Kreditinstituten vorhandenen Datenbanken schlau machen. Abrufen kann er dort zwar nur die so genannten Stammdaten eines Kunden wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Angaben über weitere Konto- Verfügungsberechtigte. Erhärtet sich aber durch einen Blick auf diese Informationen der Verdacht eines Steuerbetrugs, etwa weil der Betroffene eine hohe Zahl von Konten führt, aber keinerlei Zinserträge angegeben hat, können die Finanzbehörden dann gezielt von den Banken Offenlegung der Konten verlangen. Der Vorwurf einer unzulässigen Ermittlung ins Blaue hinein wird damit umgangen, weil die Beamten sich nun "konkrete Anhaltspunkte verschafft" haben.
Steueranwälte und Datenschützer betrachten dies mit Skepsis. In der Vergangenheit konnte der Finanzbeamte nur mit begründetem Anfangsverdacht gezielt Kontendaten abfragen, gibt Steueranwalt Jacob zu Bedenken. "Ich halte es für sehr problematisch, daß diese Hürde künftig wegfallen soll". Diesem Problembewußtsein folgte die Realität leider nicht. Datenschützer kritisierten zudem, daß das Gesetz den Betroffenen noch nicht einmal ein Recht einräume, von dem Datenabruf und dessen Ergebnis unterrichtet zu werden – auch dann nicht, wenn er Unbedenkliches zu Tage gefördert hat.
Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, wollte man das denn auch nicht klaglos hinnehmen: Hier besteht zwischen Regierung und uns noch ein erheblicher Dissens, sagte ein Sprecher dem Handelsblatt. Leider hat man diesbezüglich bis heute nichts mehr gehört – und man wird nichts mehr hören..
Steuerfahnder hielten die Neuregelung natürlich für längst überfällig. Denn Gründe, den Steuerpflichtigen zu mißtrauen, gebe es viele, es ermangelte ihnen die Handhabe gegen Schummelei. Es darf hemmingslos geschnüffelt werden.
"Hohes Einkommen etwa, aber angeblich keine Kapitaleinkünfte: Da schrillen bei uns die Alarmglocken", sagt ein Fahnder. Hellhörig werde man auch, wenn der Steuerpflichtige gar keine Steuererklärung abgebe, sondern sich stets schätzen lasse. Die Schätzung fällt schließlich fast immer ungünstig aus es sei denn, da will einer hohe sonstige Einkünfte verschweigen.
Die zuverlässigste Steueroase – weil mit herausragendem Bankgeheimnis kombiniert – heißt Panamá.