Registrierung der Auslandsgesellschaft
Benötigt wird nur noch:
- ein Brief mit der Mitteilung der vertretungsberechtigten Person, daß die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit in der Dominikanischen Republik aufgenommen hat;
- Kopie der Statuten und weiterer Gesellschaftsdokumente wie der Registrierung im Heimatland, sowie deren Übersetzung in die spanische Amtssprache;
- das einschlägige Formular;
- Paßkopien der/des Gesellschafter(s).
Dann sind natürlich die Kosten zu zahlen und
- Registro Mercantil,
- Registro Nacional del contribuyente (RNC)
sind schnell erledigt.
Wir bieten diesen Service an.
Die Kosten
- US-Dollar 1.150,00;
- hinzu kommen die Kosten von 500 Pesos pro Seite für die notwendigen Übersetzungen in die spanische Landessprache durch eine gerichtlich anerkannte Person.
- Was noch kaum ein dominikanischer Rechtsanwalt erkannt hat,
- die eigentlichen neuen Möglichkeiten
das behandeln wir nachfolgend, nämlich den möglichen