Arbeitgeber

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Eingestellt werden die Mitarbeiter von der Gesellschaft in Panamá.

Diese stellt diese Mitarbeiter dem Unternehmen, der Auftragnehmerin im Ausland, zur Verfügung gegen sorgfältig zu kalkulierendes Entgelt.

Die Gehaltslisten- und Reisekostenverwaltung mit den damit einhergehenden Ausgaben lassen sich dergestalt reduzieren. Panamá kennt für derartige Gesellschaften keinerlei Buchhaltungsverpflichtungen, alles läßt sich daher einfach und effektiv managen.

Auch die Angestellten kommen unter dem Strich zu Steuereinsparungen und insbesondere in den Genuß eines Ersparnisvorteils bei der Sozialversicherungsabgaben.