BGH und Steuerhinterziehung
Die obersten Richter der BGH verschärften die Strafen für Steuerhinterziehung (Az. 1 StR 416/08). Sie legten zum ersten Mal fest, dass ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro eine Strafe nicht mehr auf Bewährung möglich sei – höchstens wenn
- „besonders gewichtige Milderungsgründe“
bestünden.
ABER:
- Viele Gerichte und Staatsanwaltschaften verfahren nach der Devise: Wenn der Sünder geständig ist und seine Steuerschuld sofort zahlt, stellen wir das Verfahren lieber gegen Zahlung eines Geldbetrages ein – wegen geringer Schuld, wie es in Paragraf 153a der Strafprozessordnung heißt.
Geschieht das auf diese Weise, gibt es keine Rechtsmittel und keine höhere gerichtliche Instanz erhält die Gelegenheit, daran etwas zu ändern.
Für alle, die noch immer mit dem Gedanken eines “Geständnisses“ spielen wegen Gelder in der Schweiz oder sonst wo, hat die jüngste BGH-Entscheidung gleichwohl Folgen. Denn die Richter räumten das „strafmildernde Geständnis“ vom Tisch:
„Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht“, so BGH-Richter Armin Nack. Denn dann bleibe ohnehin nicht viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern darf nach der jüngsten BGH-Entscheidung nicht helfen: „Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss“, so der Richter.
Die Staatsanwaltschaften müssten jetzt umdenken und mehr Fälle auch wirklich ausermitteln, so die Steuer-Gewerkschaft.
Sie wissen, warum sie das so betonen.
Die Befürchtung ist, dass es nun zu noch mehr „Deals“ in erster Instanz kommt, bei denen auf Rechtsmittel verzichtet wird. Auf diese Weise können die Fälle nicht später vom BGH einkassiert werden (siehe oben).
In die Karten spielt ferner allen Steuerhinterziehern die schlechte Ausstattung der Behörden. Die Zahl der bundesweit rund 3000 Fahnder ist schlicht lächerlich. Deren Fremdsprachenkenntnisse sind beklagenswert. Wenn nicht mehr deutsch gesprochen wird, brechen die in Tränen aus, selbst Englisch ist eine hohe Hürde. Und Hand aufs Herz: Welche qualifizierte ehrenwerte Person übt auch schon einen derartigen Job aus? Qualifizierte Menschen arbeiten anderswo.
Wenn keine automatischen Informationsaustausch-Abkommen greifen, sondern nur die typischen DBA-Klauseln existieren, passiert nicht viel mangels Qualifikation der Ermittler. Im Februar 2012 haben Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien sich mit den USA darauf geeinigt, Vermögen von Bürgern aus den jeweils anderen Ländern, das bei ihren Banken liegt, automatisch zu melden. Nett, doch wer verbrennt Vermögen schon in derartigen Ländern?
Die Lage hat sich zwischenzeitlich grundlegend geändert. Spätestens seit der Lehman-Pleite steht
Steueroptimierung
gar nicht mehr im Zentrum einer Entscheidung, Geld fortzuschaffen.
Der schlimmste Teil der Finanzkrise liegt noch vor uns.
Wir erschaffen auf dieser Website gerade einen „Krisen-Kompaß“. Steueroptinierung spielt nur noch eine untergeordnete Rolle.
Es gilt, das Vermögen vor dem Zusammenbruch des bestehenden Papiergeldsystems zu bewahren.
Das funktioniert nicht, solange Vermögenswerte in den hoffnungslos verschuldeten Industrieländern der westliche Welt gehalten werden.
- Wer Immobilien im Inland hält, dem droht einmal mehr eine Zwangshypothek als „Lastenausgleich“.
- Wer sein Vermögen in Gold sichert, und das in Deutschland, der EU, den USA oder auch in dem Schengen-Abkommen-Land Schweiz hält, riskiert eine Konfiszierung.
Privatsphäre und Offshorekonstruktionen dienen zwischenzeitlich der reinen Absicherung des Familienvermögens vor finanzieller Repression der verschuldeten Staaten. Steueroptimierung ist nahezu unwichtig heutzutage, nur ein Tropfen auf dem brandheißen Stein der Gefahren, die weit gravierender sind.
Die aktuelle BGH-Entscheidung ist daher auch eher vor dem Hintergrund zu sehen, so viel Vermögenswerte in Deutschland zu sichern wie nur irgend möglich:
Um besser darauf zugreifen zu können.