ALLGEMEIN
- Mittel- bis langfristige Lagerung von Edelmetallen (Gold und Silber)
- Herausgabe von Wertpapieren/Warenpapieren auf eingelagerte Edelmetalle (allozierte und segregierte Lagerung)
- Vorliegen einer staatlichen Bewilligung zur Herausgabe von Wertpapieren (Regierungsräte der Kantone Zürich und Uri)
- Anmietung von Hochsicherheitsanlagen in der Schweiz und an weiteren Lagerplätzen weltweit (z.B. Hong Kong)
- Optimales Preis-/Leistungsverhältnis
- Optimale Marktzugänge über autorisierte Händler / Banken
- Ausnützung von Mehrwertsteuervorteilen beim Erwerb von Silber für ausländische Kunden durch Lagerung im Zollfreilager (z.B. Embrach ZH)
- Unabhängigkeit vom Internet durch physische Wertpapiere
- Höchste Fälschungssicherheit durch Sicherheitsdruck von Giesecke & Devrient (höher als bei jedem Geldschein)
- Lagerschein mit staatlicher Bewilligung: Emittiert als Wertpapier – Ausgestaltung als Ordrelagerschein,
- daher jederzeitiger Übertrag durch einfaches Indossament möglich
- Wertpapier verbrieft einen jederzeitigen Anspruch auf Herausgabe der hinterlegten Sache
- Segregierte Lagerung mit Barrennummern
- oder allozierte Lagerung in Sammelverwahrung
LAGER
- Alle Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium) in Barren- und Münzenform , demnach in allen Stückelungen und Variationen (vorausgesetzt marktgängig)
- Bis zu 10 Produkte gleicher Art pro Lagerschein (z.B. 10 x 1 Unze Gold Krügerrand)
- Lagergebühren für die einzelnen Metalle immer flat über die gesamte „Lebensdauer“ eines Lagerscheines hinweg (bis zur Auslagerung durch den Kunden)
- Vorabbezahlung der Lagergebühren und damit Gültigkeit des Lagerscheines auf 1-10 Jahre z.B. Gold: 0,6% für fünf Jahre Vorabbezahlung zum aktuellen Kurs verrechnet = Kursrisiko geht auf OrSuisse über
- Nach Ablauf der Vorabbezahlung: Stundung der aufgelaufenen Lagergebühren bis zur Auslieferung, pro rata temporis abgerechnet
- Revision und Inventur der Lagerbestände in allen Lagerstellen durch BDO.
- Zwei Mal pro Jahr Inventur durch BDO mit Testierung der Bestände und Abgleich der
- ausgestellten Lagerscheine mit den tatsächlich hinterlegten Goldbarren
- Zertifizierung der Gesellschaft und des IKS nach ISAE 3402, durch BDO Luzern
- Regelmässige Nachprüfung der implementierten Prozesse nach Vorgabe ISAE 3402
EINLAGERUNG
- Direkte Einlagerung bei OrSuisse = Kunde liefert seine Edelmetalle direkt an OrSuisse
alternativ,
- Einlagerung durch Händler/Bank bei OrSuisse im Kundenauftrag = Kunde kauft Edelmetalle vor Ort beim Händler/Bank, Verkäufer sorgt für anschl. Einlagerung
AUSLAGERUNG
- Direkte Auslagerung bei OrSuisse
alternativ
- Verkauf der Lagerscheine z.B. an Händler A mit anschl. Auslagerung durch Händler A
UMTAUSCH – UMLAGERUNG – VERLÄNGERUNG
- Direkter Lagerscheinumtausch/-verlängerung bei OrSuisse (ggf. mit Umlagerung der Metalle falls neue Lagerstätte gewünscht)
alternativ
- Umtausch/Verlängerung durch autorisierten Händler / Bank für Kunden (ggf. mit Umlagerung der Metalle falls neue Lagerstätte gewünscht)
BESONDERE VORTEILE FÜR KUNDEN
- Absolute Diskretion bzgl. der Kundendaten
- Direktes Eigentum an der hinterlegten Ware
- Kein Gegenparteienrisiko
- Absolute Sicherheit im Konkursfall, denn der Lagerschein ist der unbestreitbare Rechtstitel zur jederzeitigen Auslieferung auch ggü. Konkursverwalter/Richter
- Jederzeitige Auslieferbarkeit
- Professionelle Lagerung und Versicherung in Tresoren ausserhalb des Bankensektors
- Zusätzliche Sicherheit: Kein Zutritt für Management von OrSuisse
- Höchste Fälschungssicherheit bei Lagerscheinen durch professionellen Sicherheitsdruck
- Garantierte Echtheit aller gelagerten Metalle
- Fungibilität der Edelmetalle (z.B. Beleihbarkeit oder leichter Übertrag von Lagerscheinen)
- Problemlose privatschriftliche Übertragbarkeit durch einfaches Indossament
- Steuerliche Behandlung wie physische Edelmetalle
- Händlerstruktur in verschiedenen Ländern
- Problemloser Erwerb und Verkauf von Lagerscheinen
- Auch bei Silber USt-freier Erwerb und Übertrag innerhalb des Zollfreilagers
- Unabhängigkeit von technischen Risiken durch physische Wertpapiere und damit sicher vor z.B. Serverangriffen oder Datendiebstahl
Bei OrSuisse:
- Vorhalten aller Barren in exakt der Beschaffenheit, wie auf Lagerscheinen genannt
Bei anderen Anbietern inkl. ETFs:
- Vorhalten von lediglich z.B. 400oz Barren bei Gold
LAGERGEBÜHRENVORABBEZAHLUNG
- Bezahlung für die Zeitdauer von 1-10 Jahren bei Einlieferung
- Damit Übergang des Kursrisikos für Lagergebühren auf OrSuisse (macht Hedging)
- Rückerstattung der nicht angefangenen Jahre bei vorzeitiger Auslagerung
- Keine verpflichtende Lagerscheinübertragsmeldung an OrSuisse
- OrSuisse ist reine Lagergesellschaft