Da die Jahresbescheinigung 2009 entfällt, gibt es neue flankierende Maßnahmen per Gesetz. Beim Depotübertrag nach 2008 teilt die abgebende Bank die Anschaffungskosten der Wertpapiere mit. Dadurch kann das neue Institut die Pauschalabgabe von der richtigen Kursdifferenz berechnen. Die Banken müssen die Übertragung auf andere Personen aber auch dem Fiskus melden. Damit erfährt er sofort von Geldpräsenten für die Schenkungsteuer.