Die nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden die Ausgabe der lilafarbenen 500-Euro Banknote am 26. Januar 2019 beenden.
Nur bei der Bundesbank und der Österreichischen Nationalbank wird die Ausgabe noch erfolgen bis zum 26. April 2019; dann ist auch da Schluss.
„Wir haben uns für diese längere Frist entschieden, weil die deutsche und die österreichische Notenbank netto die meisten 500-Euro-Banknoten in Umlauf bringen“,
erklärte Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann den Schritt im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt.
Zum ersten Mal überhaupt
- wird eine Stückelung nicht mehr ausgegeben
- und bleibt zugleich Zahlungsmittel.
Kann das ein Dauerzustand sein?
Johannes Beermann dann noch sibylinisch:
„Möglicherweise steigt die Nachfrage, denn der 500er hat vor allem eine Wertaufbewahrungsfunktion.“
In der überarbeiteten zweiten Serie der gemeinsamen Banknoten mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen wird es natürlich keinen 500-Euro-Schein mehr geben. Die sog. „Europa-Serie” – also die überarbeitete zweite Serie der gemeinsamen Banknoten mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen – wird am 28. Mai 2019 mit der Ausgabe von neuen 100- und 200-Euro-Scheinen vervollständigt und abgeschlossen.
Eine „Europa“-Serie des 500-Euro-Scheins wird es jedoch nicht geben. Der 500-Euro-Schein ist damit schon einmal Aussenseiter.
Die Heimtücke:
Man lässt den 500-Euro-Schein bewusst “unsicher”, um einen Vorwand zu schaffen, ihn aus “Gründen der Sicherheit” ganz aus dem Verkehr zu ziehen als Zahlungsmittel.
Die führende deutsche Mainstream-Postille, “Der Spiegel”, wird am 9. Dezember 2018 bereits recht deutlich, wo die Reise hingehen wird und macht Stimmung gegen den 500-Euro-Schein:
Es ginge darum,
“dass organisierte Kriminalität, Terrorfinanzierung und Schwarzarbeit zurückgedrängt werden: Denn in diesen Bereichen wird bevorzugt bar bezahlt. Ohne den 500er wird das jedoch schwer – im wahrsten Sinne des Wortes.
So bräuchte man, um zehn Millionen Euro übergeben zu können, 200.000 Fünfzig-Euro-Scheine, die zusammen 184 Kilogramm wiegen. Der 500-Euroschein macht solche Übergaben deutlich einfacher, hier reichen 20.000 Scheine für die gleiche Summe – die sind deutlich handlicher und wiegen zusammen nur rund 22 Kilo.”
Aufgrund des Eigentumsschutzes des Grundgesetz kann man den 500-Euro-Schein nicht einfach eliminieren. Die Bundesbank sichert deshalb zu, dass der verhasste Geldschein
unbegrenzt umtauschbar
sein soll und aus verfassungsrechtlichen Gründen auch zwingend sein muss.
Aber als Zahlungsmittel wird er schneller verschwinden, als die meisten Zeitgenossen ahnen.
Ein einziger Terroranschlag bei dem man behauptet, er wäre mit Hilfe von 500-Euro Scheinen finanziert worden wird reichen, und dieser Schein ist als Zahlungsmittel tot. Das kann schon 2019 passieren, denn die grosse Finanzkrise nähert sich mit Riesenschritten, und dann will das System das Vermögen seiner Untertanen komplett unter Kontrolle haben.
Ja, man wird den grossen Schein dann bei einer Dienststelle der Bundesbank noch jederzeit umtauschen können.
Schon die 87-jährige Tante Erna aus Bottrop wird aber Probleme haben, wenn sie dort mit 500-Euro-Scheinen im Wert von sagen wir mal €180.000 erscheint:
So könnte der Dialog bei der Bundesbank ablaufen:
“Im Leben angespart, so so! Sie müssen doch Belege haben.”
“Wer hat denn in den 50-iger Jahren nach Belegen gefragt? Noch in den 70-ger und 80-iger Jahren hat das niemanden interessiert. Ich habe mein Leben lang immer gespart wo ich nur konnte. Das was sich da allmählich angesammelt hat, habe ich dann 2002 in 500-Euro-Scheinen umgetauscht, weil die wenig Platz wegnehmen.”
“Haben Sie wenigstens über den Umtausch einen Beleg?”
“Was weiss ich, ob ich den hatte. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Weiss ich nicht mehr. Was soll man denn alles ewig aufbewahren?”
“Dann kann ich Ihnen auch nicht mehr weiterhelfen. Aus Gründen der Kulanz werden 500-Euro Scheine, wenn die Herkunft nicht geklärt ist, nur in Höhe von € 75.000 umgetauscht. Hinsichtlich von € 105.000 muss deshalb nun eine Geldwäscheüberprüfung erfolgen. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass Sie ab jetzt als Beschuldigte gelten. Die € 75.000 bekommen Sie nicht in bar ausgezahlt, sondern werden auf ein Bankkonto von Ihnen angewiesen. Wir werden der Bank mitteilen, dass Sie unter Geldwäscheverdacht stehen und die Bank daher verpflichtet ist, Ihren Zahlungsverkehr besonders zu überwachen. Überweisungen aus der Eurozone hinaus sind Ihnen ab sofort untersagt!”
Tante Erna versteht die Welt nicht mehr, geht nach Hause und backt für Ihre Kinder und die vielen Enkel einen Kuchen. Die hat sie nämlich auf den Nachmittag eingeladen.
- Alles übertrieben?
- Wir befürchten: Nein!
Unser erfundenes Beispiel betrifft nur die 87-jährige Tante Erna aus Bottrop.
Tatsache aber ist:
Die staatliche Obrigkeit baut gerade heimtückisch eine Falle auf.
Die Zeit des 500-Euro-Scheins als gesetzliches Zahlungsmittel ist bald vorüber. Mit dem Umtausch beginnen automatisch die Geldwäscheermittlungen.
Was haben Sie selbst noch an 500-Euro-Scheinen?