Deutschsprachige Nachrichten aus Panamá
Anwälte rebellieren
Freitag war es zu einem Arbeitsessen zwischen Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums gekommen und der Anwaltschaft – Colegio Nacional de Abogados (CNA). Gegenstand des Treffens war die am 30. November erfolgende Unterzeichnung eines steuerlichen Informationsaustausch Vertrages zwischen den USA und Panamá.
Daß das der panamaischen Anwaltschaft nicht gefallen kann, liegt auf der Hand. Die Hauptklientel droht wegzubrechen.
Bei dem Treffen wurde klar, daß Panamá ein Abkommen unterzeichnet, ohne daß zuvor jedwede Studie erstellt worden ist, ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen. Eine derartige Studie verlangen die Anwälte, es sieht aber so aus, als ob Minister Alberto Vallarino sie ins Leere laufen lassen wird.
Die Anwälte fühlen sich überrumpelt. Man hatte sie zuvor überhaupt nicht konsultiert gehabt. In der Tat wirken die Umstände dieses Abkommens so, als hätten die USA Panamá unter Druck gesetzt – und als hätte sich Panamá unter Druck setzen lassen. Das wirkt alles sehr handstreichartig. Details des Abkommens waren zunächst unbekannt. Uns liegt der englische Vertragstext zwischenzeitlich vor.
Und dann erklärte der Minister auch noch, alles wäre genau so, wie mit den anderen 13 Ländern in Amerika, Asien und Europa auch.
Sollte dieser Satz eine Beruhigung gewesen sein, dann ging der Schuß wohl nach hinten los.
Wir haben es vorliegend nicht mit einem Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, sondern mit einem reinen Informationsaustausch-Vertrag. Und dieser ist sehr weitreichend formuliert. Im Ergebnis werden panamaische Behörden verpflichtet, ggf. im Land selbst Informationen hinterherzulaufen. Unter ARTICLE 5, EXCHANGE OF INFORMATION ON REQUEST heißt es unter Ziff. 4 sinngemäß, „Jede Vertragspartei stellt sicher, daß sie die nachgefragten Informationen besorgen kann (A) bei Banken, anderen Finanzdienstleistern und jedweden Personen wie Strohmännern, Treuhändern, die treuhänderisch und stellvertretend tätig sind und (B) Informationen beschaffen kann hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse von Kapitalgesellschaften, Partnerschaften, Trusts, Stiftungen und anderem, inbegriffen – sofern nach ARTICLE 2 möglich – alle Informationen über Eigentumsverhältnisse in einer Kette von Eignern, im Falle eines Trusts Informationen hinsichtlich des Verfügenden, des Treuhänders und des Begünstigten und im Falle von Stiftungen Informationen über den Stifter, die Mitglieder des Stiftungsrates und den Begünstigten.
Lustig ist, daß beide Vertragsseiten die Feinheiten der panamaischen Stiftung nicht begriffen haben, und sich dort weiter „Nischen“ finden. Und ARTICLE 2 zeigt den offenen Notausgang: Die Einbindung ausländischer Konstruktionen, die es panamaischen Behörden unmöglich macht, als Hilfssheriffs der USA zu agieren.
Steuer Vorauszahlung
Im Januar 2011 tritt sie in Kraft, die Pflicht zur monatlichen Vorauszahlung der Einkommensteuer für juristische Personen, die innerhalb Panamás arbeiten.
Die Rechtsgrundlage bildet das Ley 8 vom März dieses Jahres. Danach sind allmonatlich Einkommensteuern vorauszuzahlen in Höhe von 1% der erwarteten monatlichen Einnahmen.
Natürliche und juristische Personen der Landwirtschaft und der Landwirtschaftsindustrie, die monatlich mehr als USD 250.000 einnehmen, zahlen 0,5% im Voraus der monatlichen Einnahmen.
Vertreter der Landwirtschaftsbranche erwarten deshalb finanzielle Probleme. Der Zahlungsfluß nach Lieferung etwa bei Melonen und Wassermelonen ziehe sich 3 bis 4 Monate hin. Im Ausland zahlt irgendwann der Importeur den panamaischen Exporteur. Der zahlt dann diverse Zulieferer und Dienstleister bis endlich einmal der Produzent sein Geld erhält. Die aber bereits zuvor fälligen Steuern müßten dann finanziert werden.
Wir haben Zweifel, daß die panamaische Steuerbehörde dem neuen Verwaltungsaufwand gewachsen sein wird.